Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

gemäß Baustellenverordnung (BaustellV), RAB 30–32, DGUV Regel 101-038

 

Planungsphase

  • Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung von:
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne (SiGe-Plan)
  • Unterlagen für spätere Arbeiten
  • Beratung von Bauherren und Planern zu arbeitsschutzrelevanten Aspekten

Ausführungsphase

  • Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzrelevanten Belange mehrerer Unternehmen
  • Organisation und Teilnahme an Koordinationsgesprächen
  • Überprüfung der Einhaltung des SiGe-Planes
  • Unterstützung bei der Abstimmung zwischen allen am Bau umgesetzt