Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
gemäß Baustellenverordnung (BaustellV), RAB 30–32, DGUV Regel 101-038
Planungsphase
- Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung von:
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne (SiGe-Plan)
- Unterlagen für spätere Arbeiten
- Beratung von Bauherren und Planern zu arbeitsschutzrelevanten Aspekten
Ausführungsphase
- Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzrelevanten Belange mehrerer Unternehmen
- Organisation und Teilnahme an Koordinationsgesprächen
- Überprüfung der Einhaltung des SiGe-Planes
- Unterstützung bei der Abstimmung zwischen allen am Bau umgesetzt