Befähigte Person für Leitern & Tritte
gemäß BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1203, DGUV Information 208-016
Prüfung von Leitern und Tritten
Rechtsgrundlagen: BetrSichV §14, TRBS 1201, TRBS 1203, DGUV 208-016
- Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Leitern und Tritten
- Sicht- und Funktionsprüfung aller Bauteile
- Prüfung auf Beschädigungen, Verschleiß, Verformungen und fehlende Komponenten
- Kontrolle der Standsicherheit und Rutschhemmung
- Überprüfung der Kennzeichnung und Tragfähigkeit
- Bewertung der Einsatzfähigkeit gemäß DGUV 208-016
Dokumentation der Arbeiten
Rechtsgrundlagen: BetrSichV §14, TRBS 1201
- Erstellung von Prüfprotokollen gemäß BetrSichV
- Dokumentation festgestellter Mängel
- Maßnahmenempfehlungen zur Instandsetzung oder Außerbetriebnahme
- Vergabe von Prüfplaketten (falls gewünscht)
- Digitale oder analoge Dokumentation für das betriebliche Prüfbuch
Organisation der Prüffristen
Rechtsgrundlagen: BetrSichV, TRBS 1201
- Unterstützung bei der Festlegung geeigneter Prüffristen
- Aufbau eines Prüfmittelverzeichnisses
- Erstellung von Prüfplänen und Übersichten
- Integration in bestehende Arbeitsschutz- oder Managementsysteme
Beratung zum sicheren Einsatz von Leitern und Tritten
Rechtsgrundlagen: DGUV Information 208-016, ArbSchG, DGUV Vorschrift 1
- Beratung zur Auswahl geeigneter Leitern und Tritte
- Hinweise zu bestimmungsgemäßem Gebrauch
- Empfehlungen zur Lagerung und Pflege
- Unterstützung bei der Umsetzung der DGUV 208-016 im Betrieb
- Beratung zu Alternativen (z. B. Podestleitern, Arbeitsbühnen )
Unterweisungen zum Umgang mit Leitern und Tritten
Rechtsgrundlagen: DGUV Vorschrift 1 §4, ArbSchG §12
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- Durchführung von Unterweisungen für Mitarbeitende
- Vermittlung sicherer Arbeitsweisen
- Hinweise zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Einbindung der Prüfergebnisse in die Unterweisung