Befähigte Person für Leitern & Tritte

gemäß BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1203, DGUV Information 208-016

 

Prüfung von Leitern und Tritten

Rechtsgrundlagen: BetrSichV §14, TRBS 1201, TRBS 1203, DGUV 208-016

  • Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Leitern und Tritten
  • Sicht- und Funktionsprüfung aller Bauteile
  • Prüfung auf Beschädigungen, Verschleiß, Verformungen und fehlende Komponenten
  • Kontrolle der Standsicherheit und Rutschhemmung
  • Überprüfung der Kennzeichnung und Tragfähigkeit
  • Bewertung der Einsatzfähigkeit gemäß DGUV 208-016

Dokumentation der Arbeiten

Rechtsgrundlagen: BetrSichV §14, TRBS 1201

  • Erstellung von Prüfprotokollen gemäß BetrSichV
  • Dokumentation festgestellter Mängel
  • Maßnahmenempfehlungen zur Instandsetzung oder Außerbetriebnahme
  • Vergabe von Prüfplaketten (falls gewünscht)
  • Digitale oder analoge Dokumentation für das betriebliche Prüfbuch

 

Organisation der Prüffristen

Rechtsgrundlagen: BetrSichV, TRBS 1201

  • Unterstützung bei der Festlegung geeigneter Prüffristen
  • Aufbau eines Prüfmittelverzeichnisses
  • Erstellung von Prüfplänen und Übersichten
  • Integration in bestehende Arbeitsschutz- oder Managementsysteme

Beratung zum sicheren Einsatz von Leitern und Tritten

Rechtsgrundlagen: DGUV Information 208-016, ArbSchG, DGUV Vorschrift 1

  • Beratung zur Auswahl geeigneter Leitern und Tritte
  • Hinweise zu bestimmungsgemäßem Gebrauch
  • Empfehlungen zur Lagerung und Pflege
  • Unterstützung bei der Umsetzung der DGUV 208-016 im Betrieb
  • Beratung zu Alternativen (z. B. Podestleitern, Arbeitsbühnen )

 

Unterweisungen zum Umgang mit Leitern und Tritten

Rechtsgrundlagen: DGUV Vorschrift 1 §4, ArbSchG §12

    • Durchführung von Unterweisungen für Mitarbeitende
    • Vermittlung sicherer Arbeitsweisen
    • Hinweise zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
    • Einbindung der Prüfergebnisse in die Unterweisung