Dokumentation & Management-systeme

Eine vollständige, nachvollziehbare und revisionssichere Dokumentation ist das Rückgrat eines funktionierenden Arbeitsschutzes. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo, Brandschutzbeauftragter unterstütze ich Unternehmen dabei, ihre Dokumentationspflichten rechtssicher, strukturiert und praxisnah umzusetzen.

Mein Ziel: Ordnung, Klarheit und Nachweisbarkeit – damit Arbeitsschutz nicht nur funktioniert, sondern auch belegbar ist.

  • Aufbau einer strukturierten, revisionssicheren Arbeitsschutzdokumentation
  • Pflege und Aktualisierung bestehender Dokumentationssysteme
  • Integration von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Prüfunterlagen
  • Erstellung von Jahresberichten und Auswertungen
  • Unterstützung bei der digitalen Dokumentationsführung (z. B. Prüf- oder GBU-Software) 

Erstellung von Betriebsanweisungen

Rechtsgrundlagen: GefStoffV §14, BetrSichV, DGUV Regel 100‑001

  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen, Gefahrstoffe, Tätigkeiten und PSA
  • Anpassung an betriebliche Abläufe und Gefährdungen
  • Gestaltung in verständlicher, praxisnaher Form
  • Bereitstellung in digitaler oder gedruckter Version
  • Unterstützung bei der Integration in Unterweisungen

 

Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen (Dokumentation)

Rechtsgrundlagen: ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, TRBS 1111

  • Strukturierte Dokumentation aller Gefährdungsbeurteilungen
  • Maßnahmenplanung und Wirksamkeitskontrolle
  • Integration in bestehende Managementsysteme
  • Erstellung von GBU-Vorlagen und Checklisten
  • Unterstützung bei der Dokumentation psychischer Belastungen (organisatorisch)

 

Aufbau und Pflege von Managementsystemen

Rechtsgrundlagen: AMS BGHM, ISO 45001 (organisatorisch), ISO 19011

  • Unterstützung beim Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS)
  • Strukturierung von Prozessen, Verantwortlichkeiten und Dokumenten
  • Vorbereitung auf Zertifizierungen oder interne Prüfungen
  • Erstellung von Prozessbeschreibungen, Verfahrensanweisungen und Nachweisen
  • Begleitung bei der Einführung neuer Strukturen oder Abläufe

(Hinweis: Keine Zertifizierungstätigkeiten oder externe Auditierung — das bleibt akkreditierten Stellen vorbehalten.)